Personenvorsorge

Entscheidungen für später klar festlegen.

Niemand kann vorhersehen, ob und wann eine Situation eintritt, in der man selbst nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig ist. Durch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können Zuständigkeiten, Wünsche und Entscheidungsbefugnisse bereits im Vorhinein eindeutig festgelegt werden. Das schafft Klarheit für Angehörige und medizinische oder rechtliche Stellen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer in bestimmten Lebensbereichen (z. B. Vermögen, Wohnen, Gesundheit) entscheiden darf, falls die eigene Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist. Wir halten Befugnisse und Grenzen so fest, dass Verantwortung klar zugeordnet ist und keine Auslegungsspielräume entstehen.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen für Situationen, in denen keine eigene Willensäußerung mehr möglich ist. Wir formulieren diese Angaben präzise, damit behandelnde Personen und Angehörige nachvollziehen können, welche Behandlungen gewünscht oder ausgeschlossen werden.

Registrierung und Aktualisierung

Damit Vorsorgeregelungen im Bedarfsfall verfügbar und wirksam sind, werden sie entsprechend registriert und können bei Bedarf angepasst oder erneuert werden. Dadurch bleibt sichergestellt, dass Inhalte auch mit veränderten Lebenssituationen übereinstimmen.

Persönliche Entscheidungen bleiben damit auch dann verbindlich, wenn sie nicht mehr selbst getroffen werden können.

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